Falls Teilnehmer*innen dabei sind, die selbst im Asylverfahren sind oder dieses durchlaufen haben, sollten sie nicht dazu aufgefordert werden von ihren Erfahrungen zu berichten. Wenn dieser Impuls von der*dem Teilnehmer*in selbst kommt, ist es sinnvoll den Raum für die Erlebnisse zu öffnen. Die*der Teamer*in sollte dabei aber sensibel sein und nicht darauf drängen über negative Erfahrungen zu berichten. Bei diskriminierenden Äußerungen muss interveniert werden, damit es nicht zu einem Lernen auf Kosten von den Personen kommt. Das bedeutet beispielsweise zu intervenieren, wenn einer Person, die über eigene Diskriminierungserfahrungen berichtet, diese abgesprochen werden, oder die Erfahrungen heruntergespielt werden.
Während der Übung können weitergehende Fragen konkret zum Asylverfahren oder allgemein zu strukturellem Rassismus in Institutionen aufkommen. Die*der Teamer*in sollte sich vorab mit diesen Themen auseinandersetzen, um Fragen beantworten zu können. Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl stellt beispielsweise auf ihrer Website zahlreiche Fakten und Informationen bereit (https://www.proasyl.de/thema/).
Es kann dazu kommen, dass Teilnehmer*innen geflüchtete Menschen als passive Opfer darstellen. In dem Fall kann es sinnvoll sein auf die (im Video benannte) Selbstorganisation von geflüchteten Menschen zu verweisen und somit eine einseitige Darstellung in Frage zu stellen.
Wenn Positionen von Teilnehmer*innen aufkommen, die Flucht oder geflüchtete Menschen mit rassistischen Aussagen als Problem darstellen, ist es sinnvoll argumentativ gegenzusteuern. Eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Thema Flucht sollte stattfinden (z.B. Verweis auf globale Ungleichheiten und Ursachen von Flucht, die ggf. auch im Globalen Norden verursacht werden).
Das F3_kollektiv hat sich bewusst dafür entschieden das Thema aus der Perspektive und mit der Expertise von zwei Personen darzustellen, die im öffentlichen Diskurs wenig gehört werden. Teamer*innen können dies transparent ansprechen oder bei Rückfragen thematisieren, dass die Perspektive des BAMF oder des BMI medial weit verbreitet ist und offizielle Stellungnahmen von Teilnehmer*innen schnell recherchiert werden können. In der von der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. veröffentlichten Studie „Das Smartphone, bitte! Digitalisierung von Migrationskontrolle in Deutschland und Europa“ (https://freiheitsrechte.org/studie-handydatenauswertung/) befinden sich neben weiteren Information zum Thema in den Quellen-Angaben auch Verlinkungen zu Anfragen an das BAMF und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI).